Firmensitz und Domizil

Sitz und Domizil

Sitz

Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Zweigniederlassungen haben ihren Sitz in der politischen Gemeinde, in welcher sich das Rechtsdomizil befindet. Das Rechtsdomizil ist die Adresse, unter der das Unternehmen an seinem Sitz erreicht werden kann.

Bei einer juristischen Person (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung) befindet sich der Sitz gemäss Art. 56 ZGB am Ort (politische Gemeinde), wo ihre Verwaltung geführt wird, sofern die Statuten es nicht anders bestimmen. Diese Bestimmung ist jedoch nur beim Verein und bei der Stiftung von Bedeutung, da die Aktiengesellschaft, die GmbH und die Genossenschaft den Sitz gemäss Gesetz zwingend in den Statuten regeln müssen.

Domizil (Adresse)

Das Rechtsdomizil ist die Adresse, unter der das Unternehmen an seinem Sitz erreicht werden kann, mit folgenden Angaben: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsnamen. Verfügt ein Unternehmen über kein Rechtsdomizil an seinem Sitz, so muss im Eintrag angegeben werden, bei wem sich das Rechtsdomizil an diesem Sitz befindet (c/o-Adresse). Mit der Anmeldung zur Eintragung ist eine Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters einzureichen, dass sie oder er dem Unternehmen ein Rechtsdomizil an dessen Sitz gewährt.